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Mitglied werden bei den Boxelöftern? Kein Problem, hier gibt's die Beitrittserklärung.
Sie haben an die Boxelöfter gespendet? Bis 300 EUR reicht ein vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStG. Einfach zusammen mit einem Kontoauszug der Steuererklärung beifügen.
Satzung der KG Spayer Boxelöfter, aktueller Stand: 2023
Richtlinien zur Teilnahme am Karnevalsumzug, aktueller Stand: 2024
Gemeinsame Presseerklärung RKK - Verkehrsministerium RLP zum Thema Karnevalswagen und Betriebserlaubnis in der Session 2023
Alle in einem Boot
Die gemeinsame Zeitschrift aller Spayer Karnevalsvereine zur närrischen Kampagne!